Sie haben mit Ihrem Leasingfahrzeug einen Unfall mit Totalschaden erlitten oder Ihr Fahrzeug wurde gestohlen? In diesem Fall greift der sogenannte GAP-Unterdeckungsschutz. Dieser kommt für die Differenz auf, die sich zwischen dem Abrechnungswert des Leasingvertrages und der Erstattung des Kfz-Versicherers ergeben kann.