



| Bei Arbeitslosigkeit[2] |
|---|
| Bei unerwarteter und unverschuldeter Arbeitslosigkeit wird - nach einmaliger Wartezeit von 90 Tagen und einer Karenzzeit von weiteren 45 Tagen mit Beginn der Arbeitslosigkeit - die monatliche Zahlungsverpflichtung aus dem Darlehensvertrag für die komplette Dauer der Arbeitslosigkeit übernommen. Eine eventuell vereinbarte Schlussrate ist nicht eingeschlossen. |
| Bei Arbeitsunfähigkeit[3] |
| Ohne Wartezeit und nach einer Karenzzeit von 45 Tagen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit werden die laufenden Kreditraten übernommen (ohne eine eventuell vereinbarte Schlussrate). |
| Im Todesfall[3] |
| Alle noch ausstehenden Raten der Finanzierung werden übernommen – auch eine gegebenenfalls vereinbarte Schlussrate. |
| Arbeitslosigkeit | Arbeitsunfähigkeit | Tod | |
|---|---|---|---|
| Ratenabsicherung plus (Für Kunden von 18 bis 59 Jahren mit einer Leistung bis max. zum 67. Lebensjahr) | X | X | X |
| Ratenabsicherung classic (Für Kunden von 18 bis 59 Jahren mit einer Leistung bis max. zum 67. Lebensjahr) | X | X | |
| Ratenabsicherung ü60 (Für Kunden von 60 bis 69 Jahren mit einer Leistung bis max. zum 75. Lebensjahr) | X |
| Die Vertragslaufzeit entspricht der Dauer der Finanzierung (18-84 Monate) |
|---|
| Versicherungshöchstsumme pro Darlehensvertrag 100.000 Euro |
| Bei mehreren Verträgen beträgt die Versicherungshöchstsumme maximal 300.000 Euro |
[1] Vorerkrankungen der letzten 12 Monate sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
[2] Versicherer für die Arbeitslosigkeit-Zusatzversicherung: AXA France IARD S.A., 26, rue Drouot, 75009 Paris, Frankreich, vermittelt durch die Mercedes-Benz Bank AG, Siemensstraße 7, 70469 Stuttgart. Es gelten die allgemeinen Bedingungen zum Beitritt Ratenabsicherung.
[3] Versicherer für die Risiken Todesfall und Arbeitsunfähigkeit: AXA France Vie S.A., 26, rue Drouot, 75009 Paris, Frankreich, vermittelt durch die Mercedes-Benz Bank AG, Siemensstraße 7, 70469 Stuttgart. Es gelten die allgemeinen Bedingungen zum Beitritt Ratenabsicherung.